Heilpraktikerin (Physiotherapie)
Heilpraktiker/innen (Physiotherapie) sind dazu berechtigt eigenständig zu untersuchen und Diagnosen zu stellen.
Wichtig ist hierbei die genaue Einschätzung, ob ein Arzt/eine Ärztin hinzugezogen werden muss und ob therapeutisch behandelt werden kann.
Nach der Diagnosenstellung kann der/die Heilpraktiker/ in ein Privatrezept ausstellen.
Bitte informieren Sie sich vorher, ob Ihre Krankenkasse die Kosten hierfür übernimmt.
#Heilpraktikerin